Bei uns erhalten Sie den kompletten und lückenlosen Service rund um die Immobilie.
Unter anderem bieten wir Ihnen schnell, unkompliziert und fachgerecht die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises oder Energiebedarfsausweises an.
Allgemeine Infos zum Energieausweis
Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Diese hat eine energetische Bewertung aller Gebäude in Deutschland zur Folge. Ziel ist es, einen Anreiz zur Verringerung des Energieverbrauches zu geben und damit den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern.
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.
Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens und Verhängung der Bußgelder ist in den meisten Bundesländern die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:
- Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
- Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder Energieverbrauch als Basis des Energieausweises.
Der Energieverbrauchsausweis
Beim Energieverbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten von Wasser, Strom und Heizenergie (Öl, Gas, etc.) der letzten drei Kalenderjahre erfasst und witterungsbereinigt. Als Ergebnis wird ein Verbrauchskennwert ermittelt, der das Nutzerverhalten widerspiegelt.
Vorteil: Dieser Ausweis ist kostengünstig, hat jedoch eine geringe Aussagekraft über das Gebäude.
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Der Energiebedarfsausweis
Bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises spielen Bauphysik (Wand-, Fensterflächen, etc.) und die Anlagentechnik (Heizung, Beleuchtung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Kühlung, etc.) eine große Rolle und werden in Verbindung mit normierten Nutzungsprofilen energetisch bewertet. Als Ergebnis dieser Berechnung erhalten Sie den sogenannten Bedarfskennwert. Dieser kann dann mit anderen, gleichartigen Gebäuden verglichen werden und stellt eine Entscheidungshilfe für den Kauf (das Mieten) einer Immobilie dar.
Allerdings ist die Erstellung des Energiebedarfsausweises sehr aufwendig, kann nur von einem Fachmann (zertifizierten Energieberater) durchgeführt werden und ist dementsprechend teurer als der Energieverbrauchsausweis. Doch mit seiner Hilfe kann der Energieverbrauch gezielt verringert werden.
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